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	<title>Ombudsforum</title>
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	<description>Das Versagen Unabhängiger Selbstkontrolle (USK) im Wissenschaftsbetrieb</description>
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		<title>Regeln sind da, aber: Welcher Lesart folgen Ombudspersonen?</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 13:13:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>IndianSummer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ombudserfahrungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist nichts wirklich Neues, dass wenn Vereinbarungen , die Menschen eine Vorgabe für den Umgang miteinander bieten sollen,  nicht funktionieren, eine der Ursachen auch darin liegt, dass sie von vornherein eine Menge Lücken (positiv ausgedrückt“ Freiräume „ ) aufweisen, die erlauben ,Regelungen  zu unterwandern. &#160; Es dürfte also auch  interessant sein, sich die Empfehlungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist nichts wirklich Neues, dass wenn Vereinbarungen , die Menschen eine Vorgabe für den Umgang miteinander bieten sollen,  nicht funktionieren, eine der Ursachen auch darin liegt, dass sie von vornherein eine Menge Lücken (positiv ausgedrückt“ Freiräume „ ) aufweisen, die erlauben ,Regelungen  zu unterwandern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es dürfte also auch  interessant sein, sich die Empfehlungen für die  Regeln Guter wissenschaftlicher Praxis einmal unter diesem Gesichtspunkt genauer  anzusehen und dann auch zu betrachten, was geschieht , wenn eine solche Lückenregel auf die Realitäten trifft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eins der Probleme, die sich in den letzten Jahren herauskristallisiert haben,  ist die  Delegierung von Verantwortung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Empfehlung 3 aus der DFG -Veröffentlichung des Jahres  1998 (Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis)  lautet:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Die Leitung jeder Hochschule und jeder Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene Organisation, die sichert, daß in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen sind und gewährleistet ist, daß sie tatsächlich wahrgenommen werden.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em> </em>Diese Formulierung erscheint, in mehr oder weniger leicht  abgewandelter Form in allen durch Universitäten und Forschungseinrichtungen für ihren speziellen Wirkungsbereich herausgegebenen Regeln.</p>
<p>Einfach ausgedrückt beinhaltet die Festlegung, dass der Leiter einer Forschungseinrichtung oder auch nur Forschungseinheit seine Verantwortung für die Korrektheit des wissenschaftlichen Arbeitens an seiner Institution auch an jedweden anderen delegieren kann oder aber auch, wenn es ihm passend erscheint, umgedreht, jederzeit die Verantwortung wieder zurücknehmen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das geht, da spezielle Festlegungen zur Übertragung von Verantwortlichkeiten nicht mit dieser Regel verbunden wurden.</p>
<p>Entsprechend wird das in der Praxis auch gehandhabt. Verantwortung wird bis in den letzten Laborwinkel delegiert oder aber auch an Kooperationspartner, was natürlich erst einmal logisch und eher folgerichtig klingt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings: Kommt es zu einem Fehlverhalten bzw. wird es offenbar, so ist der vorgesetzte Leiter nicht direkt involviert. Er kann sich jedoch schützend vor seinen Mitarbeiter stellen und dafür sorgen, dass in der Forschungseinrichtung gegen den Kollegen der eventuell das Fehlverhalten offengelegt hat, vorgegangen wird , ehe eine Ombudsman tätig werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der Regel nutzen lokale Ombudspersonen eher selten die Möglichkeit, Beschuldigte und Hinweisgeber gemeinsam an einen Tisch zu bringen. Entschieden häufiger kontaktieren sie deren Vorgesetzte, die sich dann in der Regel schützend vor den Beschuldigten stellen, ohne dass ernstlich nach geprüft wird, wie berechtigt die Vorwürfe tatsächlich sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die DFG gibt in ihren Empfehlungen vor, dass Phase I der Vorgehensweise der Ombudspersonen auf den Schutz der Beschuldigten gerichtet ist (also betrachtet aus der Sicht von Hinweisgebern: nicht auf die Klärung des Sachverhaltes, wozu die lokalen Ombudsleute auch nicht wirklich befugt sind.)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prinzipiell entspricht das natürlich dem deutschen Rechtssystem, das im Zivilrecht von der Unschuldsvermutung ausgeht. So sehen auch die meisten Ombudspersonen ihre Aufgabe im Schutz der Beschuldigten und weniger oder nicht in der Aufdeckung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und Vermittlung zwischen Hinweisgeber und Beschuldigtem.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für den Ombudsman der DFG formuliert der Tagungsbericht von 2004 das beispielhaft folgendermaßen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„<em>Der Ombudsman der DFG hat seine Funktion von vornherein als Institution der Beratung und Vermittlung bestimmt, was bedeutet, dass er sich nicht als ein Ermittlungsgremium zur Aufdeckung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, sondern zur Beratung der Wissenschaftler und zur Mediation von auftretenden Konflikten versteht.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Besonders die hier geschilderte Handlungsbeschränkung betrachten auch lokale Obmbudspersonen allgemein als bindend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Manche  lokale Ombudsperson folgt zudem nicht einmal einer direkten Aufforderung durch die DFG, sich mit dem Hinweisgeber zu unterhalten, sondern betrachtet die Organisation von dessen Elimination aus der Forschungseinrichtung über die Administration als seine Aufgabe und legitime Verfahrensweise.</p>
<p>Die Methoden sind dabei vielfältig und verzichten auch nicht auf die direkte Einbindung von Mitarbeitern aus dem administrativen Bereich, die durch Umkehr der Beschuldigungssituation Druck auf den Hinweisgeber ausüben und versuchen  auch die Kollegenschaft hier einzubinden. Das geht bis hin zu durch Verwaltungsmitarbeiter eingeforderter Beschuldigung. Kollegen, die anfällig sind, sich ohne tiefere Nachfrage für solche Dinge benutzen zu lassen, finden sich in der einen oder anderen Einrichtung ein ums andere Mal z.B, weil jemand gerade wenig oder nicht publiziert hat und sich deshalb angreifbar fühlt oder jemand im technischen Bereich eine geringfügige Zusatzfunktion als „Belohnung“ erhofft. Der Erfolg  der Verfahrensweise wird von der Konstellation erwartet, dass sich in der Regel ein Einzelner mit einem ganzen Apparat von Gegenspielern auseinandersetzen muß, der recht willkürlich operieren kann, während vom Hinweisgeber in jeder Beziehung absolute Korrektheit verlangt und erwartet wird. Hinzu kommt, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Zeit, zumindest  bei Behandlung der Anfrage durch eine lokale Ombudskommission, gegen den Hinweisgeber arbeitet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>S. Großmann, der damalige Sprecher des Ombudsman der DFG,  schreibt dazu in den Thesen im Schlußwort des Tagungsberichtes des DFG Ombudsman von 2004:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>&#8220;5. Immer wieder wird von bedrückenden Erfahrungen berichtet, wie die lokale „soziale Immunabwehr“ gerade die den Ombudsman Anrufenden bekämpft und schließlich beseitigt, die Beschuldigten aber akzeptiert. Es scheint nicht ungefährlich zu sein, Fehlverhalten in der Wissenschaft aufzudecken.&#8221;</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier wäre zu präzisieren, dass das,  was Großmann in seiner 5. These als Folge von Antipathie im Kollegenkreis gegen den Whistleblower ( lokale „soziale Immunabwehr“ = gesund) erscheinen läßt, sich durchaus als administrativ herbeigeführten Angriff gegen den Hinweisgeber belegen läßt, der sowohl durch lokale Rechtsabteilungen als auch durch die DFG toleriert wird, und eine der Krankeiten des gegenwärtigen Ombudssystems zu sein scheint. Das ist vor allem der Fall,  wenn nur lokale Ombudskommissionen im Spiel sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prinzipiell geht das allerdings  ebenfalls schon aus dem Tagungsbericht der DFG von 2004 hervor:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„<em>4. Es ist unübersehbar, wie eng wissenschaftliches Fehlverhalten mit dem vernetzt ist, was man heute mit dem Begriff „Mobbing“ kennzeichnet. Wir haben uns zu fragen, ob Mobbing „nur“ eine menschliche Tragödie bei der wissenschaftlichen Arbeit und mit den Mitteln der wissenschaftlichen Praxis ist oder ob es die Wissenschaft selbst angreift und zerstört.“ S. 56</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„<em>3. Ein weites Feld ist die Behinderung wissenschaftlicher Arbeit durch Wegschließen von Proben und Daten, durch Ausgrenzen aus der Gruppe, Abschneiden von wissenschaftlichen Informationen usw. Nicht selten, aber keineswegs immer ist all dies mit Hierarchie-Missbrauch verbunden oder wird dadurch ermöglicht.  „</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Beide Verfahrensweisen sind nicht nur klare Verstöße gegen Gute wissenschaftliche Praxis, die für sich einen Anruf der Ombudspersonen der DFG zur Folge haben könnten, sondern auch Instrumente, die zur Ausschaltung der Hinweisgeber noch vor oder aber nach Anrufung der Ombudspersonen genutzt werden und , welch ein Widerspruch, unangemessen häufig durch DFG- und lokale Ombudspersonen toleriert werden. Das wird so gehandhabt, obwohl bereits Großmanns Bericht demonstriert, dass der DFG  das Problem lange genug bewußt ist, um es auszuräumen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tatsächlich wird aber kaum gewagt, derartige Verfahrensweisen anzuwenden, sobald bzw. solange offensichtlich auswärtige Ombudspersonen oder Gutachter, die der Hinweisgeber auch direkt kontaktieren könnte, Einblick in solche Methoden bekommen könnten und vor allem , solange  solche sich selbst mit einem damit verbundenen Fall befassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Von Seiten des Beschuldigten  reicht jedoch , wie bereits im vorangegangenen Beitrag erwähnt, häufig eine einfache Erklärung gegenüber Vorgesetzten aus, dass die Beschuldigung unberechtigt ist oder aber auch der Verweis auf eine vermeintliche Schwäche des Hinweisgebers, der jedoch über diese Form der Argumentation  in der Regel nicht informiert wird.</p>
<p>Die Verpflichtung zur schriftlichen Darlegung, die die Empfehlungen der DFG dem Hinweisgeber auferlegen, gilt nicht für die Ombudspersonen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hinweisgeber sehen noch heute häufig in den Vertrauens- und Ombudspersonen für Gute wissenschaftliche Praxis eine Instanz, die wirklich dem Verdacht auf Verstösse gegen gute wissenschaftliche Praxis nachgeht. Das ist jedoch nicht die allgemeine Auffassung der Ombudspersonen selbst von ihrem Amt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So heißt es im Tagungsbericht des DFG-Ombudsman von 2004:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Der Ombudsman der DFG hat seine Funktion von vornherein als Institution der Beratung und Vermittlung bestimmt, was bedeutet, dass er sich nicht als ein Ermittlungsgremium zur Aufdeckung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, sondern zur Beratung der Wissenschaftler und zur Mediation von auftretenden Konflikten versteht. „  </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tatsächlich stellen diese sich im wesentlichen als Instanz dar, die den/die Beschuldigte/n in jedem Falle, auch im Falle von berechtigten Vorwürfen, gegen diese zu schützen hat, selbst auf die Gefahr hin, dass auf längere Sicht der Ruf der eigenen Forschungseinrichtung geschädigt wird. Hauptgrund bzw. Intention dieses Verhaltens scheint unter anderem der  kurzfristige „Schutz der Reputation“ der eigenen Forschungseinrichtung zu sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Tagungsbericht von 2004 liest sich das auf Seite 16 folgendermassen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Die in der Empfehlung der DFG erkennbare Umkehr der Beweislast wird – soweit wir sehen – von den Gremien nur zögerlich angewendet, gelegentlich unter Druck der Rechtsabteilungen der Einrichtungen, die hier Prozesse fürchten und Fälle eklatanten Missbrauchs damit letztendlich unsanktioniert durchgehen lassen. „(S.16)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Modifikation der Empfehlung 3  der DFG in der Art, wie sie in den Regeln  der Charite (Humboldt-Universität Berlin) als Punkt 5 erscheint, die eine konkretere Zuordnung von Verantwortung erlaubt, ist eher die Ausnahme:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„5. Die Verantwortung für sein eigenes Verhalten trägt jede Wissenschaftlerin bzw. jeder Wissenschaftler allein. Wer Leitungsaufgaben wahrnimmt, trägt zugleich Verantwortung für die Verhältnisse in der ganzen Einheit, die ihr oder ihm untersteht. Eine lebendige Kommunikation innerhalb der Arbeitsgruppe und gesicherte Betreuungsverhältnisse sind die wirksamsten Mittel, einem Abgleiten in unredlichen Verhaltensweisen vorzubeugen. Wer eine Arbeitsgruppe leitet, trägt Verantwortung dafür, daß diese Voraussetzungen jederzeit gegeben sind.</em></p>
<p><em>Der / die Leiter(in) einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe muß solche Organisationsstrukturen schaffen<strong>, </strong>dass die in spezialisierter Arbeitsteilung erzielten Ergebnisse wechselseitig mitgeteilt, kritisiert und in einen gemeinsamen Kenntnisstand integriert werden können.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einige allgemeinere Ausführungen zu Versuchen, Regeln in der Wissenschaft zu unterwandern, finden sich in der Arbeit von Peter Weingart, einem Soziologen an der Universität Bielefeld und auch einem der Mitautoren des Tagungsberichtes der DFG von 2004, der sich hauptsächlich mit bibliometrischen Daten befasst. Hier geht es um die Maßstäbe, z.B. Impact-Faktoren und Veröffentlichungszahlen, die momentan zur Einschätzung der Effektivität wissenschaftlichen Arbeitens herangezogen werden. Besonders interessant in der  u.g. Arbeit von Weingart  aus dem Jahre 2005 ist dazu der Abschnitt: „Intended and unintended steering effects of bibliometric measures“.</p>
<p>Er schildert hier,  wie die Bewertung über Impaktfaktoren sowie andere bibliometrische Maße diverse Reaktionen von Wissenschaftler  verändert und ganz unterschiedliche Effekte-erwünschte und vor allem unerwünschte Umgehungseffekte auslösen kann.  In der Summe führen diese Evaluierungsmethoden nachweislich zu einer erhöhten Publikationstätigkeit von immer schlechterer Qualität, zum splitting  von Artikel ( in „ a least publishable unit“), zur Überbewertung von Reviews im Vergleich zu Originalarbeiten, zur Herabsetzung der Standards für die Arbeit von Doktoranden, mehr mainstream Publikationen und geringerer Originallität der Arbeiten.</p>
<p>Peter Weingart bietet in seinen Arbeiten eine Sichtweise an, die auch zum besseren Verstehen des Versagens des aktuellen Ombudssystems beitragen kann. Auch dabei werden Manövriertaktiken entwickelt, die solche Regeln in ihrer Wirksamkeit abschwächen oder unwirksam machen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur Demonstration, welche komplizierten Anforderungen so etwas auch an Ombudspersonen stellen kann, soll das nachfolgende Beispiel dienen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine recht „beliebte“ , den Regeln Guter wissenschaftlicher Arbeit widersprechende,  Methode ist es unter anderen, nachträglich zum ursprünglichen Verfasser zusammengetragenen Daten oder Erkenntnissen z.B.durch andere Arbeitsgruppen in Evaluierungs- und Begutachtungsverfahren vorgetragenen Daten, einem neuen, jungen Kollegen („Trojaner“?) aus der Gruppe des Gutachters oder kooperierender Kollegen quasi auf dem Silbertablett zu servieren, sie nachträglich zum ursprünglichen Verfasser durch Wiederholungsmessungen zu reproduzieren,  den jungen Kollegen zum Beispiel zum „Ersatzautor“ entsprechender  Publikationen zu machen. Das bringt für den Wissenschaftsbetrüger mehrere Vorteile: Gibt  es Kritik an der Arbeit , bei der vielleicht auch noch unerwünschte Ergebnisse weggelassen wurden, steht nicht er primär im Feuer potentieller Angriffe, sondern der junge Kollege, dessen Unerfahrenheit als zusätzliche Argumentationshilfe herangezogen werden kann.</p>
<p>Geht die Sache gut, ist dem Betrüger die Dankbarkeit und Verbundenheit des jungen Kollegen (oder „Opfers“?) zumindest über einige Zeit sicher. Bemerkt  der den Schwindel irgendwann doch oder wird durch informiertere Kollegen darüber aufgeklärt, ist er bereits zu stark involviert, um offen dagegen vorgehen zu können oder sich effektiv zu distanzieren.</p>
<p>Eine Ombudsperson mit ehrlicher Absicht zur Klärung der Sachlage hat es unter solchen Bedingungen doppelt schwer, das eigentliche Fehlverhalten zu identifizieren bzw. den primären Wissenschaftsbetrüger.</p>
<p>Geteilte Schuld erschwert natürlich jede ernst gemeinte Ermittlungsbemühung. Selbst bei motivierter Ombudsperson stehen gemeinschaftlich agierenden Wissenschaftsbetrügern heutzutage  lediglich zwei an der Aufklärung Interessierte gegenüber, die sich in der Regel nicht hauptberuflich mit dem Problem befassen.</p>
<p>An kritischen Äußerungen in den letzten Monaten bzw. im Laufe des letzten Jahres auch aus berufenstem Munde mangelt es nicht mehr. So äußerte sich auch die Hamburger Professorin Ulrike Beisiegel just in dem Moment, in dem Sie gleichzeitig ihr Amt als Sprecherin der DFG niederlegte und ihre alte Universität verliess, um nach Göttigen zu wechseln,  in einem sehr kritischen Artikel im Hamburger Abendblatt (4.1.2011) zur Forschungspolitik des UKE.In demselben  Blatt konterte bereits zwei Tage später Dekan Koch-Gromus und drückte die Professorin zumindest mental in die Nestbeschmutzerrolle, in die so mancher Whistleblower gerät.</p>
<p>Im Oktober 2011 erschien aus Anlaß der aktuellen Fachkollegienwahl als Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der Beitrag der Autoren Roland Reuss und Volker  Rieble, die äusserst kritisch auch die Mängel im passiven Wahlsystem der Fachkollegien schildern und generelle Ursachen in der Blockade neuer Projekte aufzeigen.</p>
<p>Peter Weingart , den hier soeben als fundiert und analytisch  die Schwächen aktuell eingesetzter Evaluierungssysteme aufzeigenden Bielefelder Forscher ,stellt der Artikel als jemand dar, der nun als wissenschaftlicher Beirat des DFG-finanzierten Instituts für Forschungsinformation und Qualitätssicherung (iFQ) vor allem eine Veränderung des bestehenden Systems verhindern soll, jemand der sich zum Verwässern  kritischer  Bewegung und Verzögern von Veränderungen benutzen läßt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Umarmt das Imperium seine Kritiker und versorgt sie mit Aufgaben, die sie ruhigstellen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Geradezu grotesk mutet es vor dem in unserem vorangegangenen Artikel geschilderten Hintergrund tatsächlich an, dass die DFG nun die Motive von Whistleblowern in einem Bielefelder Projekt beforschen läßt (Zitat siehe unten Koelbel R; Gepris-Projekt).</p>
<p>O.g.  FAZ-Artikel warnt aber am Ende gleichzeitig auch selbst  vor allzu abrupten Veränderungen des Systems.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Welchen Zwängen , Gewissens- und Orientierungsproblemen Kritiker unterworfen sind, mag auch widerspiegeln, dass U. Beisiegel , eben noch Schlüsselperson eines kritischen Artikels im Hamburger Abendblatt, kaum ein halbes  Jahr später eine Resolution  gegen  Statements von kritischen  Autoren zum Thema  Fachkollegien und Gutachterwesen mitunterzeichnet, die allerdings immerhin dezent  auch auf eine gewisse Flexibiltät und Veränderungsfähigkeit der DFG verweist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im aktuellen Laborjournal (11  /2011) berichtet der Wissenschaftsjournalist Hubert Rehm, ehemals Chefredakeur des Laborjournals, über  das erste Symposium an der Berliner Charite zu Fragen der Guten wissenschaftlichen Praxis  unter dem Titel „Responsible conduct of research in academic medicine: from neglect to action plan“  am siebenten Oktober dieses Jahres . Auslöser waren relativ häufige Meldungen über wissenschaftliches Fehlverhalten von Forschern der Charite.</p>
<p>Die Initiative zum öffentlichen Diskurs dazu und grundsätzlich über die Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis kam jedoch nicht vom Ombudsman der Charite , sondern vom Vorsitzenden des Fakultätspersonalrats, Christoph Berndt, der sich bereits im Herbst 2010 in einem Interview mit dem Laborjournal-Mitarbeiter Köppele unter dem Titel: “So kann es nicht weitergehen“ , in mutigen Worten mit  dem Problem auseinandersetzte.</p>
<p>Auf offene Ohren stieß er damit offenbar bei dem Charite-Professor Ulrich Dirnagl, der als Organisator des Symposiums dort  in einem Beitrag die verstärkte Einführung von Studenten in die Thematik Ethik in der Wissenschaft anmahnte und dabei das Muster amerikanischer Universitäten beschwor.</p>
<p>Das ist allerdings der geringere Teil des Problems. Zudem finden sich die für amerikanische und englische Studenten geschriebenen Bücher z.B. zu wissenschaftsethischem Verhalten beim naturwissenschaftlichen Arbeiten  seit Jahren in unseren Bibliotheken, so dass jede Möglichkeit für Lehrende besteht, deren Inhalte nicht nur  in spezielle Curricula sondern in jegliche Art von Lehrveranstaltungen einzubauen.</p>
<p>Das Verhalten bereits in der Forschung arbeitender und etablierter, besonders solcher, die sich ihre Lorbeeren unter Verletzung der Regeln Guter wissenschaftlicher Praxis „verdienten“, dürfte sich so aber nur sehr langsam oder gar nicht verändern.</p>
<p>Die Umsetzung von Hubert Rehms Vorschlag, des langjährigen Chefredakeurs des Laborjournals, der sich mit dem Thema weit intensiver auseinandergesetzt hat als mancher Ombudsman, dürfte da effektiver sein. Er schlug im Symposium vor , arbeitslose Whistlebower als Ombudspersonen einzusetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dass der Vorschlag ernster gemeint ist als die durch lokale Ombudskommissionen bekanntgegebene Regeln, suggeriert der   Tagungsbericht der DFG von 2004  ebenfalls  und zwar anhand der rechtlichen Einordnung aktuell in Forschungseinrichtungen etablierter Regeln Guter wissenschaftlicher Praxis (Zitat von Seite 11 des Berichtes):</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Dies beginnt schon damit, dass manche Einrichtungen diese Regeln und die Verfahren nicht über Satzungen, sondern über bloße Beschlüsse ihrer Gremien, etwa des Senats, eingerichtet haben mit der Folge, dass Rechtsabteilungen später dann die Unverbindlichkeit der Beschlüsse dieser Verfahren mit guten Gründen, aber fatalen Folgen geltend machen &#8221; </em></p>
<p><em> </em></p>
<p><strong><em>„Das ließe sich unschwer ändern“ heißt es weiter im Tagungsbericht der DFG -Ombudskommissionen von 2004. </em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Referenzen:</strong></p>
<p>DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Denkschrift. Wiley-VCH –Verlags GmbH, Weilheim, 1998</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DFG: Wissenschaftliches Fehlverhalten. Erfahrungen von Ombudsgremien.Tagungsbericht, Standpunkte,Wiley-VCH Verlags GmbH, Weilheim, 2004</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weingart P. Impact of bibliometrics upon the science system: Inadvertent consequences. Sientometrics 62 (2005) 117-131</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>FAZ 18.10.2011: <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/kritik-an-der-dfg-die-freie-wissenschaft-ist-bedroht-11497511.html">http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/kritik-an-der-dfg-die-freie-wissenschaft-ist-bedroht-11497511.html</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Haarmeyer J, Werner C. Es geht immer öfter nur ums Geld: Weniger Schaufensterforschung, mehr akademische Kultur am UKE wünscht sich die scheidende Professorin Ulrike Beisiegel. Hamburger Abendblatt 4.1.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Haarmeyer J. Schaufensterforschung? Empörung im UKE. Hamburger Abendblatt  6.1.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><a href="http://www.muk.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/muk/pm/pm2011/0711/index.html">Resolution der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) Gremium nimmt Stellung zur Kritik an der Deutschen Forschungsgemeinschaft  8.7. 2011 </a></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Koelbel, R.DFG-Projekt: Bedingungen für die Inanspruchnahme von Whistleblowing-Systemen am Beispiel von Hinweisgeberverhalten im Gesundheitswesen : http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS/;jsessionid=59C4A42935AF2B6C88DC65D1F72D3E08?module=gepris&amp;task=showDetail&amp;displayMode=print&amp;context=projekt&amp;id=191315731&amp;selectedSubTab=1</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Köppele W.Es kann nicht so weitergehen. Interview mit Christoph Berndt. Laborjournal 12 (2010) 14-18</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rehm H. Was tun? Verhinderung und Aufklärung von Wissenschaftsbetrug: Ein Symposiumsbericht. Laborjournal 11(2011) 15-18</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Harmloses Versagen oder institutionelle Blockaden?</title>
		<link>http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.net/ombudsforum/?p=245</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 09:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>IndianSummer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ombudserfahrungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit etwas Abstand betrachtet mag  die Affäre um die Arbeiten von T. Guttenberg, S.Koch-Mehrin und auch die nachfolgend identifizierten Plagiate erscheinen, als seien hier Oberflächlichkeit von einzelnen Personen, Verführung durch im Internet gut  verfügbare und weitgehend frei zugängliche  Literatur und auf ein Minimum reduzierte Kontrollfunktion von Betreuern zusammengekommen und hätten Ausnahmesituationen ermöglicht, die ansonsten im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit etwas Abstand betrachtet mag  die Affäre um die Arbeiten von T. Guttenberg, S.Koch-Mehrin und auch die nachfolgend identifizierten Plagiate erscheinen, als seien hier Oberflächlichkeit von einzelnen Personen, Verführung durch im Internet gut  verfügbare und weitgehend frei zugängliche  Literatur und auf ein Minimum reduzierte Kontrollfunktion von Betreuern zusammengekommen und hätten Ausnahmesituationen ermöglicht, die ansonsten im deutschen Wissenschaftssystem nicht möglich wären. Ein bisschen auch ein Generationenproblem für die einen, die zwar mit moderner Informationstechnologie aufgewachsen sind, aber nicht die in der wissenschaftlichen Welt übliche Achtung vor geistigem Eigentum verinnerlicht haben. Ein bisschen auch Versagen der älteren Generation, die naiv davon ausging, dass die Jungen sich korrekt verhalten.</p>
<p>Dieser verharmlosenden Sicht widersprechen die Reaktionen der beiden Beschuldigten auf die Bestätigung der Verstöße gegen die Promotionsordnung, die mit höchster Affinität an unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erworbenen Ämtern klebten aber kaum den Eindruck vermittelten für das eigene Fehlverhalten haften zu wollen. Zuletzt wechselte Frau Koch-Mehrin, nachdem sie die Verantwortung für die Schwächen  Ihrer Arbeit flugs an ihren wissenschaftlichen Betreuer verwiesen hatte, just ausgerechnet in den Forschungsausschuss des Europarates. Niederlegung aller Ämter mit Ausnahme der im Ausland-im europäischen Parlament &#8211; hieß die Formel. Dass der Protest hiergegen erneut aus der deutschen Wissenschaftsgemeinde kam, in der Politikergilde der Wechsel allerdings allgemein Rückendeckung  fand, spiegelt sicher wider, wo ein Teil des Problems angesiedelt ist.Gegen die Verharmlosung sprechen  auch die kontinuierlichen Neuentdeckungen  ähnlich lockeren Umgangs mit Autorenrechten, die in den letzten Tagen als siebenten prominenteren Politiker den niedersächsischen Kultusminister Bernd Althusmann in diesen Strudel ziehen.</p>
<p>Die Diskussion bezieht sich hauptsächlich auf das Problem Plagiat  und findet nach wie vor  Fortsetzungen in dieser Form in Tageszeitungen und Wochen- und Monatszeitschriften zum Beispiel in Artikeln von Götz Aly in der Frankfurter Rundschau vom Mai dieses Jahres oder dem Bericht eines Ghostwriters (Ed Dante) in „Readers digest“ in der Juli-Ausgabe dieses Jahres. Anfangs wurde über eine sehr lange Phase jeglicher Bezug auf die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ausgeblendet und von offizieller Seite war man bemüht, jegliche Meinungsäußerung möglichst auf Fragen der Einhaltung der Promotionsordnung  zu beschränken und selbst eine erweiterte Sicht auf die Rolle der Betreuer und Gutachter zu vermeiden.</p>
<p>Plagiatsvorwürfe im Sinne des reinen Abschreibens oder Kopierens machen allerdings nur einen eher geringen Teil der bei den Ombudskommissionen bzw. Vertrauenspersonen für gute wissenschaftliche Praxis auflaufenden Anfragen aus. Die Mehrzahl bezieht sich auf Autorenstreitigkeiten anderer Art, Datenmanipulationen und –fälschungen sowie Forschungsbehinderungen (Jahresberichte der Ombudskommission der DFG aus den Jahren 1999-2005).</p>
<p>Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Klärung dieser Anfragen ergeben, betreffen allerdings häufig nicht nur die beschriebenen Verstöße gegen das Fehlverhalten, sondern auch die Effizienz der Arbeit der Ombudskommissionen nach aktuellem  Muster, die zumindest auch durch einen Teil der Vertrauenspersonen selbst in Zweifel gezogen wird.</p>
<p>So interviewte kürzlich das Ärzteblatt (Ärzteblatt 20/2011) die Unterstützerin  des Guttenplag-Blogs, Deborah Weber-Wulff, und weitere Autoren, die sich mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beschäftigen. An den Hochschulen werde Fehlverhalten in der Regel unter den Teppich gekehrt und „ tatsächlich wissen wir gar nicht, was diesbezüglich in Deutschland passiert“, wird die „wisewoman“ im Deutschen Ärzteblatt zitiert.</p>
<p>Volker Rieble, Juraprofessor in München und  Autor des Buches „Das Wissenschaftsplagiat“        , antwortet dem Ärzteblatt in demselben Artikel, überführte Professoren kämen mit einer dienstrechtlich unerheblichen Ermahnung oder einem Rüffel durch den Hochschulleiter unter vier Augen davon.</p>
<p>Erst zum Ende der Diskussionwelle um die Guttenbergsche Dokorarbeit und die  Vorgehensweise der Gutachter der Bayreuther Universität werden von offiziellerer Seite die Plagiataffären mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in Zusammenhang gebracht. Der Mutige ist einmal mehr Dieter Wiefelspütz, der sich immer wieder für eine Grenzüberschreitung der „politisch korrekten“, offiziellen Darstellung gut war. Am 13. April zitiert die Mitteldeutsche Zeitung seinen Hinweis darauf, dass  über die Plagiats-und Promotionsaffäre hinaus,  der Zusammenhang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis als wichtiger Aspekt der angesprochenen Probleme berücksichtigt werden müsste. &#8220;Die Urheberrechtsverletzung ist das geringere Problem. Viel schwerer wiegen die allgemeinen Verstöße gegen die Regeln der Wissenschaft.&#8221; (Mitteldeutsche Zeitung, 13.4.2011).</p>
<p>„Bei den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis handelt es sich um Formalisierungen der zuvor impliziten Regeln, des Ethos der Wissenschaft. Sie setzen also nur um, was ohnehin als ungeschriebener Verhaltenskodex, welcher die Grundlage der Funktionslogik der Wissenschaft ausmacht, innerhalb der Scientific Community anerkannt ist.“ schreibt Kirsten Hartmann 2005 als Kommentar in einer Analyse zu einer Reihe von an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen  verfassten Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.</p>
<p>Hartmann kommt aus der Arbeitsgruppe von Professor Trute, einem Mitglied der ersten DFG-Ombudskommission (siehe auch Laborjournal 2003, Die Vertrauensmänner).  Diese äußerte sich durchaus zuweilen kritisch zu den Zuständen an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wobei ein Teil dieser kritischen Äußerungen, erst in den letzten Jahren bzw. in den letzten Monaten auch dem größeren Teil deutscher Wissenschaftler zugänglich gemacht wird-z.B. in Form der detaillierteren Jahresberichte der DFG Ombudskommission aus den Jahren 2001-2005, die nun im Netz verfügbar sind.</p>
<p>Hier werden nicht nur die bereits in dem schon länger verfügbaren Tagungsbericht der DFG von 2004/2005 benannten institutionellen Probleme interner Ombudskommissionen  kritisch hinterfragt, sondern auch immer wieder die in diesem Zusammenhang besonders relevante Schlüsselrolle des Verfahrens zur  Besetzung der Positionen der Ombudspersonen angesprochen.</p>
<p>Zu dem Zitat aus der Arbeit von Kirsten Hartmann ergibt sich die Frage, was geschieht, wenn in die Position von Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Kollegen gelangen, denen tatsächlich die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis eben nicht implizit sind oder zumindest nicht so implizit wie man das von einer Vertrauensperson für die Sicherung der Qualität guter wissenschaftlicher Praxis erwarten darf?</p>
<p>Für  Wissenschaftler, die sich an Ombudskommissionen wenden, ist das keine unwesentliche Frage, da die Konsequenzen allein  der Kontaktaufnahme und des Vortrags von Bedenken im Zusammenhang mit Fehlverhalten für diese bei weitem nicht so jovialer Art sind wie für diejenigen, denen Fehlverhalten vorgeworfen wird. Was für letztere, wie oben erwähnt, in der Regel mit einem jovialen Schulterklopfen und freundlichem Nahelegen regelrechteren Verhaltens erledigt ist, hat für Wissenschaftler, die sich an Ombudspersonen wenden, erheblich häufiger dienstrechtliche Konsequenzen.</p>
<p>Deren Durchsetzung dürfte sich seit der allgemeinen Deklaration der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 1999 , als spezielle Variante administrativer Gepflogenheiten parallel zur Bearbeitung von Anfragen, unter Nutzung lokaler bürokratischer Strukturen entwickelt haben, mit denen sich Fragesteller dann quasi an einer „zweiten Front“ auseinandersetzen dürfen.</p>
<p>Gleichzeitig liegt die Beweislast vollständig auf ihrer Seite, was vielen nicht bewusst ist, wenn sie sich an die Vertrauenspersonen wenden. In den informativen und kritischen Artikeln des Laborjournals wurde in den Jahren von 2003-2011 bereits auf dieses Problem hingewiesen. Es gilt auch hier, wie im Zivilrecht allgemein, die Unschuldsvermutung. Die Vertrauenspersonen sehen sich in der Regel nicht verpflichtet/(befugt?), den Fragesteller in  der Beweisführung zu unterstützen.</p>
<p>Darüber hinaus schreibt Kirsten Hartmann 2004, indem er die Formierung der Ombudskommissionen mit der anderer Ethikkommissionen vergleicht: „ In diesem Zusammenhang wird dann weiter vorgeschlagen, die Aufklärung eines Fehlverhaltens in der Regel der lokal ansässigen Institution zu übertragen, welche sich bei der Beurteilung eines Sachverhaltes auf das Regelwerk der ihr übergeordneten Forschungseinrichtung stützen würde. Dieser Vorschlag ist abzulehnen, weil die lokal ansässige Einrichtung nicht unbedingt für eine unparteiische, interessenneutrale Streitschlichtung und einen fairen Umgang mit den Fehlverhaltensvorwürfen bürgt.“ Der Hinweis auf zu erwartende institutionelle Blockaden der Ombudsarbeit findet sich dann auch im offiziellen Tagungsbericht des Ombudsman der DFG 2004/2005, der hier bereits zitiert wurde.</p>
<p>Die  heute an Universitäten üblichen Wege zur Benennung von Vertrauenspersonen für die Sicherung der Qualität guter wissenschaftlicher Praxis und Bildung entsprechender Ombudskommissionen per Wahl, die durch den Senat erfolgt, dürfte  lediglich formell die Forderung erfüllen, dass eine Wahl erfolgen sollte.In der Regel entspricht die Zahl der Kandidaten dabei der Zahl der künftigen Ombudspersonen. In  außeruniversitären Einrichtungen werden die Vertrauenspersonen konstitutiv -deklaratorisch durch die Administration benannt und per Abnicken durch die wissenschaftlichen Gremien bestätigt. In beiden Fällen ist die Auswahl nicht mit einem Verfahren verknüpft, das prüft, ob und wie der künftige Ombudsman sich mit seiner Aufgabe identifiziert. Die Frage, ob die genannten „Wahl“verfahren viel mit Wissenschaftsdemokratie zu tun haben, kann man wohl getrost verneinen. Die Frage, ob Sie folgerichtig und zwingend Personen ins Amt hebt , die an der Durchsetzung und Aufrechterhaltung guter wissenschaftlicher Praxis interessiert sind , ebenfalls.</p>
<p>Die Frage alternativer Wahlverfahren  mit stärkerer wissenschaftsdemokratischer Komponente,  etwa entsprechend der Wahl der DFG-Gutachter, wird nicht diskutiert.</p>
<p>Das wäre aber ein Kompromiss, der sowohl den Weg zur verstärkten Einbeziehung externer Vertrauenspersonen bei potentiellem Fehlverhalten öffnen würde als auch mehr Transparenz und Akzeptanz der Besetzung der Ombudskommissionen mit sich bringen könnte.</p>
<p>Hinzu kommt, dass in der Regel Institutsdirektoren aus der eigenen Einrichtung, Hochschulleitung oder Vorstände außeruniversitärer Einrichtungen entsprechend den lokal festgelegten Regeln bereits die Untersuchungskommission bilden, die im Falle von schwereren Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis mit der Klärung der Vorfälle beauftragt ist. Die Bestimmung der Vertrauenspersonen durch den Senat oder durch Vorstände  allein und die allein interne Besetzung  potenziert den Einfluss der internen Administration auf die Beurteilung des Fehlverhaltens und den bürokratischen Umgang mit internen Fragestellern. Sie ist so häufig keineswegs ergebnisoffen und unabhängig.</p>
<p>Wobei allerdings nach inzwischen mehr als zehn Jahren seit der Schaffung von Ombudskommissionen in Deutschland es häufig noch immer nicht einfach ist, selbst innerhalb von Forschungseinrichtungen die  zuständigen Vertrauenspersonen aufzufinden.</p>
<p>Nur wenige Universitäten gehen den geradezu revolutionären Schritt, auch Externe als Vertrauenspersonen oder Mitglieder der Untersuchungskommission hinzuzuziehen. Zu diesen gehört die Universität Mainz, in der neben Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen (letzteres auch ein Unterschied zu vielen Forschungseinrichtungen)  der Kommission ein externes Mitglied angehört, das die Befähigung zum Richteramt hat und vom Senat für die Dauer von 3 Jahren bestellt wird.</p>
<p>Die rein administrative Anbindung der Ombudskommissionen dürfte jedoch trotzdem ein Problem für die Fragesteller bleiben, die zumindest bei Offenlegung ihres Namens, was in vielen Fällen notwendig ist, im Unterschied zu den Beschuldigten keinerlei Schutz für sich in Anspruch nehmen können.</p>
<p>Der erforderliche  Schutz von Whistleblowern wird zwar auch in den Jahres-und Tagungsberichten des DFG-Ombudsman immer wieder erwähnt, die rechtlichen Grundlagen dafür sind in Deutschland bisher jedoch nicht geschaffen worden. Ein entsprechender Anlauf im Bundestag scheiterte vor einiger Zeit.</p>
<p>Ein wesentlicher Durchbruch gelang jedoch in den letzten Wochen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Brigitte Heinisch, 2007 mit dem Whistleblowerpreis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler geehrt, erzielte einen Sieg mit ihrer Klage gegen ihren Arbeitgeber Vivantes. Brigitte Heinisch ist keine Wissenschaftlerin. Jedoch hatte ihre Klage auf der Grundlage des Rechtes auf Meinungsfreiheit Erfolg. Die Altenpflegerin könnte tatsächlich mit der endgültigen Bestätigung des Urteils durch den Europäischen Gerichtshof auch die Hürden niederreißen, die bisher vor dem Schutz von Whistleblowern in der Wissenschaft aufgerichtet wurden. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, Einspruch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes einzulegen. Allein die Frage, ob sie das tun wird, gibt erheblich gut Auskunft darüber, welche Wissenschaftskultur  von administrativer Seite in Deutschland gewünscht ist. Parallelen zu Forschungseinrichtungen gibt es allemal. Immerhin ist Vivantes zu 100 % in Landesbesitz, wie das ARD-Magazin Brisant mitteilt.</p>
<p>Und so passt das Brisant-Zitat von Benedikt Hopmann,  Brigitte Heinischs Anwalt, ohne Modifikation auch auf unseren Bereich:</p>
<p>„Es geht darum, dass nicht derjenige, der Missstände anprangert , verfolgt wird. Die Missstände sollen verfolgt werden.“</p>
<p>Aly G, Bestnote für die Kopie, Frankfurter Rundschau 67 (2011) Kolumne (24.5.2011)</p>
<p>Bär S, Die Vertrauensmänner, Laborjournal 12 (2003) 18-19</p>
<p>Dante Ed, Eine Frage der Ehre, Ein Ghostwriter erklärt, wie Tausende von Studenten betrügen-und warum, Readers Digest Juli 2011,112-118</p>
<p>DFG/Wissenschaftliches Fehlverhalten-Erfahrungen von Ombudsgremien, 2004, Weinheim, pp 6-8</p>
<p>Hartmann K, Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis unter qualitätssicherungs-und rechtsfolgebezogenem Blickwinkel-Gleichzeitig eine wissenschaftstheoretische und verfassungsrechtliche Betrachtung, Schriftenreihe Studien zum Verwaltungsrecht, Band II pp 1-268, Kirsten Hartmann, Verlag Kovač , Hamburg ,2005</p>
<p>Zylka-Mehnhorn V, Hibbeler B, Gerst T, Plagiate in der Wissenschaft: Weitgehend totgeschwiegen. Deutsches Ärzteblatt 20 (2011) B914-B917</p>
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		<title>Spanische Apfelblüte im Oktober</title>
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		<pubDate>Sun, 08 May 2011 12:23:21 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Anekdoten]]></category>

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		<description><![CDATA[In Spanien wurde unlängst ein Plagiator überführt. Er schrieb in seiner Arbeit über Apfelbäume. Der Gutachter überführte den Autor des Plagiats und empfahl dem Übeltäter, er möge in Zukunft besser auf die Quelle achten und den Text zumindest auch lesen, bevor er abkupfere. In Spanien würden nämlich im Oktober keine Apfelbäume blühen &#8211; sondern doch wohl eher in Südamerika.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.net/ombudsforum/wp-content/uploads/2011/03/120px-Apple_tree_blossom.jpg" alt="Apfelblüte" hspace="5" width="120" height="90" align="left" />In Spanien wurde unlängst ein Plagiator überführt. Er schrieb in seiner Arbeit über Apfelbäume. Der Gutachter überführte den Autor des Plagiats und empfahl dem Übeltäter, er möge in Zukunft besser auf die Quelle achten und den Text zumindest auch lesen, bevor er abkupfere. In Spanien würden nämlich im Oktober keine Apfelbäume blühen &#8211; sondern doch wohl eher in Südamerika.</p>
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		<title>Professorin an der HTW Berlin enttarnt sich selbst</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 22:31:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Plagiator  &#8211;  oder „könne unter Kryptomnesie leiden“ ? Eine Fußnote unter dem Laborjournal-Blog Beitrag „Akademischer Gegenwind für einen Plagiator“ mit dem Bezug auf „Rechtsexperten“ und insbesondere auf Debora Weber-Wulff (Professorin für Medieninformatik an der HTW Berlin) ist abenteuerlich und gibt Anlass zu Widerspruch. Weber-Wulff ist Expertin &#8211; (auch) ihrer eigenen medialen Selbstinszenierung. Ihre Rolle in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><strong>Plagiator  &#8211;  oder „könne unter Kryptomnesie leiden“ ?</strong></p>
<p style="text-align: left;">Eine Fußnote unter dem Laborjournal-Blog Beitrag <a title="Laborjournal" href="http://www.laborjournal.de/wordpress/?p=2492" target="_blank">„Akademischer Gegenwind für einen Plagiator“</a> mit dem Bezug auf „Rechtsexperten“ und insbesondere auf Debora Weber-Wulff (Professorin für Medieninformatik an der HTW Berlin) ist abenteuerlich und gibt Anlass zu Widerspruch. Weber-Wulff ist Expertin &#8211; (auch) ihrer eigenen medialen Selbstinszenierung. Ihre Rolle in der Aufdeckung der Affäre zu Guttenberg war eher diejenige einer medialen Trittbrettfahrerin. Vielleicht deshalb stellt sie nun als „WiseWoman“ (!) <a title="Weber-Wulff bei Wikipedia" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kryptomnesie" target="_blank">in Wikipedia ihre ganz eigene Diagnose und These </a>vor (<a title="Weber-Wulff bei Wikipedia" href="http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.net/ombudsforum/wp-content/uploads/2011/03/xtr_a.jpg" target="_blank">xtr_a</a>, <a title="Weber-Wulff bei Wikipedia" href="http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.net/ombudsforum/wp-content/uploads/2011/03/xtr_b.jpg" target="_blank">xtr_b</a>): Bei Herrn zu Guttenberg konstatiert sie (per Ferndiagnose) Symptome der Kryptomnesie (psychologisches Phänomen: fälschlicherweise aber <strong>gutgläubig</strong> sich als Urheber zu verstehen). Andererseits überschüttet Weber-Wulff als offenbar selbsternannte Psychologin, nebst Medien- und vermeintlicher Rechtsexpertin, Herrn zu Guttenberg in ihrem Weblog <a title="Copy, Shake, and Paste" href="http://copy-shake-paste.blogspot.com/" target="_blank">Copy, Shake, and Paste</a> allerdings mit Spott und Häme (<a title="Auszug aus Copy-Shake-and-Paste" href="http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.net/ombudsforum/wp-content/uploads/2011/03/xtr_c.jpg" target="_blank">xtr_c</a>). Das passt definitiv nicht zusammen und ist höchst unseriös. Der so absurde wie lächerliche Widerspruch enttarnt Weber-Wulff als (hier) unglaubwürdig und wohl als Opfer von Selbstüberschätzung im Streben nach öffentlicher Aufmerksamkeit &#8211; zum Nachteil des Bemühens von Wikipedia um inhaltliche Seriosität.</p>
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		<title>Das Fiasko einer Promotionskommission</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Mar 2011 11:04:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Herr zu Guttenberg hatte sich seinen Doktor-Grad nicht selbst verliehen; dieser wurde ihm von der rechts-wissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth verliehen &#8211; wohlgemerkt „summa cum laude“. Diese höchste Auszeichnung bedarf im allgemeinen der sehr eingehenden Prüfung durch eine Promotionskommission. Solcher Kommission waren verdächtige Stilbrüche (vermutlich doch wohl plagiatsbedingt) in der vorgelegten Dissertation offenbar gar nicht aufgefallen. Eine Promotion [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr zu Guttenberg hatte sich seinen Doktor-Grad nicht selbst verliehen; dieser wurde ihm von der rechts-wissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth verliehen &#8211; wohlgemerkt „summa cum laude“. Diese höchste Auszeichnung bedarf im allgemeinen der sehr eingehenden Prüfung durch eine Promotionskommission. Solcher Kommission waren verdächtige Stilbrüche (vermutlich doch wohl plagiatsbedingt) in der vorgelegten Dissertation offenbar gar nicht aufgefallen. Eine Promotion ist keine Angelegenheit einer gemütlichen Plauderei bei einem emeritierten und hochangesehenen Doktorvater als Einzelperson. Promotion bedeutet ein förmliches staatliches Prüfungsverfahren in den Händen einer von der Fakultät beauftragten Kommission. Diese steht in Verantwortung gegenüber der Wissenschaftsgemeinschaft im allgemeinen und insbesondere auch gegenüber der Reputation der eigenen Universität. Es drängt sich hier der Verdacht einer Amtspflichtverletzung auf &#8211; vorausgesetzt, es gab überhaupt eine Prüfungskommission im eigentlichen Sinn und die Arbeit wurde nicht blauäugig durchgewunken. Gravierendes Versagen der Kommission wäre ein GAU für die Reputation der Universität; es dauert Jahre, einen solchen Imageschaden auszubügeln. Die <a title="Presseerklärung" href="http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.net/ombudsforum/wp-content/uploads/2011/03/Presseerklaerung_Haeberle.pdf" target="_blank">Erklärung des enttäuschten Doktorvaters</a> und andere öffentliche Verlautbarungen des Rektorats verdeutlichen Betroffenheit und Bemühen um Schadensbegrenzung; eine ursächliche Mitverantwortung für den hausgemachten Eklat können sie nicht leugnen. Es sind nicht einzelne Schummler oder Plagiatoren, sondern es ist der Wissenschaftsbetrieb selbst, der über Verfahrensabläufe die eigene Integrität definiert und für deren Sicherstellung verantwortlich ist. Man wird sehen, ob und wie die Affäre um die Promotionskommission aufgeklärt und Fehler auch öffentlich eingeräumt werden &#8211; im Interesse der Glaubwürdigkeit der Wissenschaftsgemeinschaft.</p>
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		<title>„Dr.&#8221; weg &#8212; Orden her !</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Feb 2011 18:43:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenige Tage nach der Enttarnung seiner Doktorarbeit wurde dem deutschen Bundesminister in Aachen, Stadt der Elite RWTH, der Orden „Wider den tierischen Ernst“ verliehen; Begründung:  „Mut des Ministers zum Widerspruch und zum akrobatischen Querdenken für den gesunden Menschenverstand“! Diese Aachener Urkomik war wohl zufällig und unfreiwillig; dennoch kann sie stehen für die öffentlich zwiespältige Wahrnehmung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenige Tage nach der Enttarnung seiner Doktorarbeit wurde dem deutschen Bundesminister in Aachen, Stadt der Elite RWTH, der <a title="AKV Orden" href="http://www.wdr.de/themen/freizeit/brauchtum/karneval_2011/texte/orden_aachen/110219.jhtml" target="_blank">Orden „Wider den tierischen Ernst“ verliehen</a>; Begründung:  „Mut des Ministers zum Widerspruch und zum akrobatischen Querdenken für den gesunden Menschenverstand“! Diese Aachener Urkomik war wohl zufällig und unfreiwillig; dennoch kann sie stehen für die öffentlich zwiespältige Wahrnehmung der Integrität des Wissenschaftsbetriebs mit seinen zweifellosen Skandalen (Hermann/Brach in Ulm/Lübeck; Freiburger Doping; <a title="Doktorfabrik" href="http://www.sprache-werner.info/Die-Wuerzburger-Doktorfabrik.1911.html" target="_blank">Würzburger Doktorfabrik „aus soziologischer Sicht“</a>;  <a title="Regenwald" href="http://www.laborjournal.de/rubric/archiv/editorials/379.lasso" target="_blank">Indonesischer Regenwald in Göttingen</a>; Bayreuther „Dr. summa cum laude“; kometenhafter, Nobelpreis verdächtiger Physiker aus Konstanz, etc.). Abgesehen von unzähligen universitären Vernebelungen im Rahmen dezentraler, nur vermeintlich unabhängiger Selbstkontrolle. Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der deutschen Wissenschaft brauchen endlich eine unabhängige, übergeordnete und effektive Instanz ähnlich dem amerikanischen Office of Research Integrity (ORI).</p>
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		<title>Systemfehler und selbsternannte Plagiat-Sheriffs</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 22:10:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>lpopken</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Deutschland (und Österreich) grassiert das Virus der Titelsucht als Auswuchs völlig irrationaler Überbewertung akademischer Grade oder Titel. Um das typisch deutsche Problem der Türklinken- und Briefkopf-Forschung zu erkennen, dazu muss man wohl im Ausland leben, wo der Wert insbesondere des deutschen Dr.-med. als im allgemeinen obskur bewertet wird. Auf dem Nährboden der Eitelkeiten gedeiht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland (und Österreich) grassiert das Virus der Titelsucht als Auswuchs völlig irrationaler Überbewertung akademischer Grade oder Titel. Um das typisch deutsche Problem der Türklinken- und Briefkopf-Forschung zu erkennen, dazu muss man wohl im Ausland leben, wo der Wert insbesondere des deutschen Dr.-med. als im allgemeinen obskur bewertet wird. Auf dem Nährboden der Eitelkeiten gedeiht das Plagiatsunwesen, was wiederum öffentliche Treibjagden auf Plagiatoren durch selbsternannte Plagiatskreuzritter (so an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und (wen wundert&#8217;s?) auch an der Universität Wien) nach sich zieht. Diese höchst zweifelhaften Auswüchse belegen eindrücklich nicht nur die Systemfehler sondern ein Verkommen der Ethik.</p>
<p>Im deutschen Wissenschaftsbetrieb gibt es kein überregionales Regelwerk, geschweige denn irgendeine übergeordnete und unabhängige Instanz (wie z.B. das <a title="Office of Research Integrity" href="http://ori.dhhs.gov" target="_blank">ORI</a> in den USA) zur Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und des Plagiats als Diebstahl geistigen Eigentums. Blauäugig glaubt man stattdessen an das dubiose Prinzip einer Dezentralen Unabhängigen Selbst-Kontrolle (DUSK (engl.) = Verdüsterung) an den Universitäten. Es sind der Wissenschaftsrat und die Professoren selbst, die genau dieses dezentrale Prinzip für sich vehement verteidigen. So geschieht es dann, dass Institutsleiter und Professoren (in Vorbildfunktion!) sich von Mitarbeitern wissenschaftliche Publikationen erarbeiten lassen, um diese nur im Namen der vorgesetzten Professoren – dh. ohne Nennung des tatsächlichen Autors – zu veröffentlichen. Auch das ist Schmücken mit fremden Federn. Man stelle sich vor, in deutschen Zeitungen würden alle Artikel nur im Namen der Chef-Redakteure publiziert. Die deutsche Gepflogenheit des Ghostwritings in einem Abhängigkeitsverhältnis wird einerseits von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in unverbindlichen Appellen an gute wissenschaftliche Praxis zwar als unangemessen missbilligt, andererseits aber von der Staatsanwaltschaft (Darmstadt) als „allgemeiner Usus“ festgestellt und gebilligt (Juli `07). Die DFG Appelle sind dann so wirksam wie Rufe in ein Vakuum. Wenn Professoren in Forschungsanträgen an die DFG des Abschreibens überführt werden, bleiben die Namen unveröffentlicht, angeblich aus Datenschutzgründen; es gibt keine persönlichen Konsequenzen oder Abmahnungen. Was nicht eindeutig untersagt und auch konsequent mit klaren Sanktionen belegt ist, das bleibt erlaubt, und es vergiftet das Milieu moralischer Prinzipien im Wissenschaftsbetrieb &#8211; auch bei der Anfertigung von Dissertationen.</p>
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		<title>Ihre Erfahrungen mit Ombudsgremien ?</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 09:08:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>lpopken</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einem Artikel zur Problematik des wissenschaftlichen Fehlverhaltens schreibt sueddeutsche.de: So wie die [Deutsche] Forschungsgemeinschaft verfügen nahezu alle deutschen Universitäten inzwischen über Ombudsleute &#8211; sichtbarstes Zeichen für einen neuen Umgang mit dem heiklen Thema: Die Hochschulen hierzulande haben erkannt, dass &#8230; sie selber Maßnahmen treffen müssen &#8230; &#8230; aus Angst vor einem Eingreifen der Politik und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Artikel zur Problematik des wissenschaftlichen Fehlverhaltens schreibt <a title="sueddeutsche.de" href="http://www.sueddeutsche.de/karriere/wissenschaftliches-fehlverhalten-von-forschern-und-faelschern-1.550016" target="_blank">sueddeutsche.de</a>:</p>
<blockquote><p>So wie die [Deutsche] Forschungsgemeinschaft verfügen nahezu alle deutschen Universitäten inzwischen über Ombudsleute &#8211; sichtbarstes Zeichen für einen neuen Umgang mit dem heiklen Thema: Die Hochschulen hierzulande haben erkannt, dass &#8230; sie selber Ma<span style="font-size: x-small; font-family: Helv;"><span style="font-size: x-small; font-family: Helv;">ß</span></span>nahmen treffen müssen &#8230;</p></blockquote>
<blockquote><p>&#8230; aus Angst vor einem Eingreifen der Politik und einem weiteren Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit stellen sich die Unis dem Thema offener und selbstkritischer.</p></blockquote>
<p>Um andererseits auch festzustellen:</p>
<blockquote><p>Ombudsleute &#8230; sind noch immer nicht unumstritten &#8230; Mitunter .. wird die Aufklärungsarbeit sogar regelrecht boykottiert, wenn etwa eine Hochschulleitung auch konkreten Manipulationsvorwürfen nicht nachgehen will.</p></blockquote>
<p>Der Weblog <a href="http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.de">http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.de</a> vermittelt konkrete Einblicke, welche über die alltäglichen Konflikte und Anfälligkeiten im vermeintlich unabhängigen Ombudsbetrieb an Hochschulen oder beim DFG-Ombudsgremium im Umgang mit Fehlverhalten mehr aussagen als vereinzelte, von Medien aufgegriffene Skandale im Wissenschaftsbetrieb.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ihre Meinung ?</span></p>
<ul>
<li>Was sind Ihre eigenen Erfahrungen mit Ombudsgremien an Hochschulen, au<span style="font-size: x-small; font-family: Helv;"><span style="font-size: x-small; font-family: Helv;">ß</span></span>eruniversitären Institutionen oder bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft ?</li>
<li>Kann das von der Wissenschaftsgemeinschaft vehement verteidigte Prinzip der Unabhängigen Selbstkontrolle (USK) überhaupt glaubwürdig und wirksam sein ?</li>
<li>Welche strukturellen Ma<span style="font-size: x-small; font-family: Helv;"><span style="font-size: x-small; font-family: Helv;">ß</span></span>nahmen wären erforderlich, um zu einer funktionierenden Ombudstätigkeit im (deutschen) Wissenschaftsbetrieb zu gelangen ?</li>
</ul>
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